Die HSG hat sich nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschieden, die Zertifikatspflicht im Lehrbetrieb per Semesterstart, also ab 20. September 2021, ebenfalls einzuführen, denn dies gestattet einen von Schutzmassnahmen weitgehend befreiten Lehrbetrieb in Präsenz: In den Hörsälen entfallen die Maskenpflicht und die Kapazitätsbeschränkungen, und für das Herbstsemester besteht Planungssicherheit für Dozierende wie für Studierende.
Nähere Angaben zu den Modalitäten der Umsetzung und Handhabung der unter die Hausordnung fallenden Zertifikatspflicht finden Sie ab Donnerstag, 16. September, im StudentWeb.
Bitte beachten Sie, dass die in der Woche vom 13.-19. September auf dem Campus stattfindenden Anlässe, allen voran die StartWoche, noch ohne Zertifikatspflicht, dafür mit Maskenpflicht und Beschränkung auf 2/3 der Raumkapazität durchgeführt werden.
Der Zugang zum Campus ist mit negativem gültigem Testergebnis jederzeit möglich, die Zertifikatspflicht bedeutet daher ausdrücklich keine Impfpflicht. Die Impfung gegen das Coronavirus erhöht den Schutz sowohl vor einer Infektion als auch vor einem schweren Krankheitsverlauf aber zusätzlich sehr deutlich. Wir unterstützen daher den Appell des Rektors, Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller, sich impfen zu lassen, mit Nachdruck. Auch ausländische Studierende ohne Wohnsitz und ohne Krankenversicherung in der Schweiz können sich kostenlos impfen lassen. Weitere Angaben finden sich unter www.wir-impfen.ch. (Bei fehlender schweizerischer Sozialversicherungsnummer helfen wir gern weiter. Bitte melden Sie sich unter studium@unisg.ch.) Darüber hinaus gilt weiterhin die Weisung, dass die Universität nur aufsuchen darf, wer sich gesund fühlt und keinen Hinweis auf eine mögliche Covid-Infektion hat.
Der Lehrbetrieb im Herbstsemester 21 startet somit, wie vorgesehen, in Vollpräsenz. Über daraus resultierende vereinzelte Ausnahmen von der Vollpräsenz werden die betroffenen Studierenden von ihren Dozierenden direkt informiert. Aufgrund der grossen Bedeutung der Vernetzung finden auch die Grossvorlesungen in Präsenz statt.
Auch etlichen Studierenden wird es in der derzeitigen Situation nicht möglich sein, ihre Kurse (vollständig) vor Ort zu besuchen, etwa wenn sie der Risikogruppe angehören. Die Dozierenden sind daher gehalten, die angemessene Teilhabe aller Kursteilnehmenden sicherzustellen, sodass ein Kurs auch dann erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn man ihn nicht physisch besucht hat. Die Dozierenden dokumentieren die Studierenden zu diesem Zweck ausreichend. Zudem sind die Dozierenden dringend gebeten, nicht-interaktive Veranstaltungen aufzuzeichnen und bis zum Prüfungszeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Bei interaktiven Veranstaltungen kann aufgrund der damit verbundenen technischen Herausforderungen auf eine Aufzeichnung verzichtet werden. Qualitätseinbussen und allfälliger Mehraufwand für nicht anwesende Studierende lassen sich aber leider nicht vermeiden – es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Kursbesuch in Abwesenheit.
Wir danken allen Studierenden herzlich für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Die Bewältigung der Pandemie ist weiterhin mit grossen Unannehmlichkeiten verbunden.